Haben Sie Fragen? Wir haben Antworten! Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Services beim WZV.
Häufig gestellte Fragen
Gebühren
Alle Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz an der Anschrift gemeldet sind, auch Kinder jeden Alters und Menschen, die aus beruflichen Gründen häufig abwesend sind. Besuch muss nicht angemeldet werden.
Bitte teilen Sie abrechnungsrelevante Änderungen formlos schriftlich oder per Mail an mgb-kataster@wzv.de mit. Außerdem haben wir ein Formular zur Haushaltsdaten-Eingabe eingerichtet.
Da alle Gefäße gechippt sind, erkennen unsere Fahrzeuge die bereit gestellten Tonnen und registrieren die in Anspruch genommenen Leerungen. Wie viele Leerungen Sie im laufenden Jahr bereits genutzt haben, können Sie jederzeit unter der Telefonnummer 04551 909-0 in unserem Servicecenter erfragen.
Restabfall wird nicht pauschal, sondern entsprechend der genutzten Leerungen abgerechnet. Daher sollten Leerungstermine nur bei Bedarf, also wenn die Tonne voll ist, genutzt werden.
Wir gehen von einem Mindestrestabfallvolumen von 360 l/ Kopf und Jahr aus. Das bedeutet, eine 2-Personen-Wohneinheit bekommt mindestens 720 l Restabfallvolumen berechnet usw. Das Volumen wird am Jahresanfang auf dem Vorauszahlungsgebührenbescheid veranlagt.
Damit soll verhindert werden, dass, um Gebühren zu sparen, Restabfall wild entsorgt wird. 
Am Anfang eines Jahres erhalten unsere Kunden den Abfallgebührenjahresbescheid, der zwei Bestandteile hat: Die Abrechnung für das vorangegangene Jahr, in dem die Differenz zwischen der Vorauszahlung und den tatsächlich genutzten Leerungen und Behältern berechnet wird, und den Vorauszahlungsbescheid für das laufende Jahr.
Ein rechtskräftiger Widerspruch kann formlos, aber ausschließlich schriftlich per Post, Fax oder zur Niederschrift im Servicecenter des WZV eingelegt werden. Hierfür ist zwingend eine Frist von vier Wochen nach Zugang des Bescheids einzuhalten. Bitte beachten Sie auch die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheids.
Zusätzliche Services werden nicht über den Gebührenbescheid abgerechnet. Hierfür erhalten Sie eine separate Rechnung.
Der WZV zieht die fälligen Gebühren für Abfall oder Abwasser sowie Rechnungsbeträge für individuelle Leistungen wie z.B. kostenpflichtiger Behältertausch, Containerdienstleistungen oder Vorstellservice automatisch ein, wenn ein SEPA-Mandat erteilt wurde. Fragen hierzu richten Sie bitte an Buchhaltung@wzv.de oder 04551 909 258.
Behälter
Es besteht eine Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfällen. Nur wer eine fachgerechte Eigenkompostierung nachweisen kann, benötigt keine Biotonne.
Die Tüten benötigen zu lang zum Zersetzen und stören die Abläufe in der Verwertungsanlage.
Tonne nach dem Leeren auswaschen, trocknen lassen und Deckel und Rand mit Essigwasser einsprühen.
Vorsorglich gilt: Tonne schattig aufstellen, Abfälle nur trocken einfüllen oder in Papier einwickeln, Pappe oder Eierkartons auf den Tonnenboden oder als Zwischenschichten einfüllen.
Geplant ist eine Einführung der Wertstofftonne im Kreis Segeberg in 2026. Hierzu müssen noch umfangreiche Verhandlungen mit den Dualen Systemen geführt werden, die für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen zuständig sind. In der Wertstofftonne sollen dann sowohl die Verpackungsabfälle als auch stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall gesammelt werden.
Leider nicht. Nach Landesabfallgesetz muss ein Benutzer der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung entsprechend der von ihm produzierten Abfallmenge mit Abfallgebühren belastet werden. Eine kostenlose oder subventionierte Windeltonne oder ein kostenloser oder subventionierter Windelsack für Familien mit Kleinkindern ist deshalb nur dann möglich, wenn die Kosten hierfür komplett über allgemeine Haushaltsmittel der jeweiligen Stadt/Gemeinde finanziert werden. Das ist im Kreis Segeberg nicht vorgesehen.
PlusTonnen sind nur im Testgebiet (Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Mözen, Schmalfeld und Wiemersdorf) bestellbar. Sie kosten 8,57 € (inkl. 19 % USt) im Jahr. Die Abrechnung erfolgt über eine separate Abrechnung und nicht über den Abfallgebührenbescheid.
Die PlusTonne läuft Ende 2025 aus und ab 2026 wird es eine "Wertstofftonne" für jeden Privathaushalt geben. Weitere Informationen folgen.
Verpackungen mit dem Grünen Punkt sammelt ab 1. Januar 2020 im Auftrag der Dualen Systeme Firma Remondis, Standort Lübeck. 
Telefon: 0800 1223255
Fax: 0451 5838515
E-Mail: service.segeberg@remondis.de
Alle Privatkunden in Deutschland unterliegen per Gesetz dem sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, die anfallenden Abfälle dem hoheitlichen Abfallentsorger an ihrem Wohnort zu überlassen. Im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) ist das der WZV.
Allgemeines
Wenn Leerungen aufgrund von nicht durch den WZV zu vertretenden Gründen ausfallen (Wetter, Streik, Verkehr o.ä.) werden diese nicht nachgeholt. Auch eine Erstattung ist nicht möglich.
Das ist leider nicht zulässig. Abfälle aus privaten Haushalten und gewerbliche bzw. aus anderem Herkunftsbereich stammende Abfälle müssen getrennt erfasst und abgerechnet werden.
Bio-, Papier- und Restabfallbehälter haben ein maximales Füllgewicht. Die Gewichtsbegrenzungen sind in den DIN-Vorschriften für Abfallbehälter festgelegt. Die Hersteller garantieren dafür.
Diese Gesamtgewichte dürfen nicht überschritten werden:
80-Liter-Behälter: 50 kg
120-Liter-Behälter: 60 kg
240-Liter-Behälter: 100 kg
660-Liter-Behälter: 270 kg
1.100-Liter-Behälter: 450 kg
Tonnen grundsätzlich nur locker befüllen, nicht verpressen. Der Deckel muss noch schließen.
Das kann verschiedene Gründe haben, z.B.:
•    Abfall war verpresst / verklebt / gefroren und hat sich nicht gelöst.
•    Tonne stand falsch herum oder auf der falschen Straßenseite bereit
•    Fehlbefüllungen (z.B. Plastikbeutel in der Biotonne)
•    Überbefüllung (Deckel schließt nicht mehr, oder viel zu schwer)
Bitte erfragen Sie im Zweifel unter 04551 909-0, weshalb Ihre Tonne noch voll ist.
Die WZV-Mitarbeiter holen die Bio-, Papier- und Restabfalltonne am jeweiligen Entleerungstag vom Grundstück und stellen sie nach dem Entleeren wieder zurück. Der Preis für diesen Service hängt von der Entfernung zwischen Grundstück und Straße ab. Wenn Sie den Vorstellservice gebucht haben, dann prüft unser Personal bei der Restabfalltonne, ob diese zu mindestens 75% gefüllt ist und kippt diese nur dann. Wenn Sie auch bei einer geringeren Befüllung eine Leerung wünschen, machen Sie dies bitte an der Restabfalltonne kenntlich.
Bei Bioabfall und Altpapier gibt es keine Bedarfsleerung, diese Behälter werden bei jedem Termin geleert.
Nein. Für alle gebührenrelevanten Änderungen brauchen wir einen schriftlichen Nachweis. Bitte schreiben Sie uns eine Mail an abfalltonne@wzv.de, einen Brief oder nutzen Sie eines der auf dieser Homepage zur Verfügung stehenden Formulare, bspw. für Behälteränderungen oder Änderungen der Haushaltsdaten.
Abfallbehälter werden, sobald der Kunde sich meldet, vom WZV ausgetauscht. Für den Tausch und den Behälter muss nur gezahlt werden, wenn der Nutzer des Behälters für den Schaden verantwortlich ist. Bei Materialermüdung der Abfallbehälter – meistens sind es Risse im Behälter, aber auch defekte Räder oder Deckelscharniere – kostet der Austausch des Behälters nichts. Die Tonne darf bis zum Austausch ganz normal genutzt werden.
Selbstanlieferungen
Die Anlieferung haushaltsüblicher Mengen von Abfällen muss nicht angemeldet werden.
Haushaltsübliche Mengen können Sie kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgeben oder bei unserer mobilen Schadstoffsammlung. Schauen Sie nach wann das Schadstoffmobil in Ihrer Nähe ist.
Bis zu 2 m³ Gartenabfall darf je Anlieferung von Privatkunden aus dem Kreis Segeberg kostenfrei angeliefert werden. Dazu gehört alles, was kompostierfähig ist: Strauchgut, Rasenschnitt, Laub, Fallobst usw.
E-Schrott kann kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Kleinteile nimmt auch die mobile Schadstoffsammlung des WZV mit. Außerdem nehmen Fachgeschäfte, die eine Verkaufsfläche von mindestens 400 m² haben, Elektrogeräte entgegen. Bei Großgeräten besteht außerdem der Anspruch auf Abholung und Rücknahme des Altgeräts bei Neukauf.
Bringen Sie gut erhaltene Gegenstände einfach zu Zweikauf auf den Recyclinghof Bad Segeberg. Dort prüfen unsere Mitarbeitenden vor Ort, ob die Artikel angenommen werden können und so ein zweites Leben bekommen. Melden Sie sich einfach an der Anmeldung des Recyclinghofs.
Bitte beachten Sie, dass Elektrogeräte, Textilien, Schadstoffe und beschädigte Gegenstände nicht angenommen werden. 
Darüber hinaus nehmen wir solche Gegenstände auch für den Trödelmarkt in Schmalfeld entgegen. Dort werden sie zugunsten des Martin-Meiners-Fördervereins verkauft. Einfach an der Anmeldung des Recyclinghofs Bescheid geben. Kleinteile können auch selbständig im Tauschcontainer auf dem Hof in Bad Segeberg abgestellt werden.
Sperrmüll und Grünabfall
Gegen eine Gebühr können Sie Sperrmüll weiterhin von zu Hause abholen lassen. Rufen Sie unter 04551 9090 an oder nutzen Sie das Bestellformular. 
In haushaltsüblichen Mengen können unsere Kunden (Privatkunden) ihren Sperrmüll auch kostenfrei selber auf unseren Recyclinghöfen anliefern.
Gegen eine Gebühr können Sie Gartenabfall weiterhin von zu Hause abholen lassen. Rufen Sie unter 04551 9090 an oder nutzen Sie das Bestellformular
In haushaltsüblichen Mengen können unsere Kunden (Privatkunden) ihren Gartenabfall auch kostenfrei selber auf unseren Recyclinghöfen anliefern.
Sperrmüll ist beweglicher Hausrat, der zu groß für die Restabfalltonne ist. Bspw. Möbelstücke, Matratzen, Teppiche, Kinderwagen, Rollos usw.
Kein Sperrmüll sind Kleinteile wie Spiele, Bücher oder Geschirr und auch kein festes Inventar wie z.B. Waschbecken, Fensterrahmen oder Gartenzäune.
Nein, Sie können die zur Abholung vorgesehenen Grünabfälle lose bereitlegen. Bitte halten Sie dabei die Termine ein und legen die Abfälle nicht schon Tage vorher an die Straße.
Gern hilft Ihnen in diesem Fall das Team vom Service-Center unter 04551 909 0 weiter.
Leider ist die Vergabe von Wunschterminen nicht möglich. Sie können den Termin stornieren, jedoch kann es dann eine Weile dauern, bis wieder Termine für Ihre Gemeinde freigeschaltet sind. Bei Fragen wenden Sie sich an das Service-Center unter 04551 909 0.
